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Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Instrument im deutschen Rechtssystem, das es einer Person ermöglicht, eine andere Person (den Bevollmächtigten) zu ermächtigen, in ihrem Namen zu handeln, falls sie selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 164 BGB ff.) erlaubt diese Vollmacht dem Bevollmächtigten, Entscheidungen über Gesundheitsfürsorge, Vermögensfragen und andere persönliche Angelegenheiten zu treffen.

Wichtig ist, dass die Vorsorgevollmacht schriftlich erteilt wird und klar definiert, welche Befugnisse übertragen werden. Sie wird besonders relevant, wenn die vollmachtgebende Person aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Die Vorsorgevollmacht hilft, gerichtliche Betreuungsverfahren zu vermeiden, da sie sicherstellt, dass die Wünsche und Interessen der betroffenen Person berücksichtigt werden.


Rechtsanwältin Bianca Jörg, Ihre Ansprechpartnerin für Interessenvertretung, Beratung und Begleitung in Rechtskonflikten in Groß-Gerau.