„Aufgrund meiner langjährigen Berufserfahrung in den Rechtsgebieten Familien- und Erbrecht, sowie Absolvierung des Fachanwaltskurses ‚Familienrecht‘ kann ich Sie in diesen Rechtsgebieten kompetent sowohl außergerichtlich beraten als auch vor Gericht vertreten.

Ob es um Scheidung oder Trennung, Trennungsunterhalt, Nachehelichenunterhalt, Kindesunterhalt, Elternunterhalt, Sorgerecht, sowie Umgangsstreitigkeiten, Teilungsversteigerung oder erbrechtliche Probleme wie Erbauseinandersetzungen oder Pflichtteilsrecht geht.

Ich stehe Ihnen hier mit Rat und Tat zur Seite und begleite Sie mit viel menschlichem Einfühlungsvermögen, aber auch der nötigen Härte und viel Verhandlungsgeschick gegenüber dem Gericht und der Gegenseite durch diese Zeit.

Ich vertrete Sie z.B. wenn:

  • Sie sich von Partnern trennen wollen
  • Sie Unterhalt zahlen sollen oder verlangen wollen
  • Ihr Partner mit der Verwertung gemeinsamen Vermögens droht
  • Sie eine wirksame Patientenverfügung benötigen

Das Erbrecht und die Vermögensnachfolge haben in den letzten Jahren an Bedeutung zugenommen. Hier kommt es immer wieder zu Streitigkeiten. Ich vertrete Sie kompetent in allen Bereichen, die für das Vererben von Bedeutung sind.

Zum Beispiel:

  • Wenn Sie sich mit den Miterben nicht einig werden
  • Wenn Sie einen Pflichtteil fordern oder abwehren wollen
  • Wenn der Nachlass verwaltet oder auseinandergesetzt werden soll
  • Wenn eine Teilungsversteigerung vorgenommen werden muss

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